Weiter können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen Teil der Kosten für die Haushaltsarbeit einfordern. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch monatlich einen Rückforderungsbeleg für die Haushaltsarbeiten aus.
wegen Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter
angewiesen sind (Beispiel Rundum- Betreuung).
bei Eintritt in das Rentenalter bereits eine von der IV gewährte Hilflosenentschädigung ausgerichtet erhalten
(Besitzstand).
Hilflosenentschädigung der IV/AHV für zu Hause lebende Personen beträgt zurzeit ungefähr pro Monat.
Je nach Zusatzversicherung (VVG) und Produktkategorie Ihrer Krankenkasse, haben Sie Anspruch auf eine
teilweise Rückvergütung von Haushalthilfeleistungen. Sie benötigen normalerweise eine Verordnung Ihres
Hausarztes.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn die Beiträge belaufen sich auf bis zu CHF 4500.- pro Jahr, je
nach Krankenkasse.